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Zur Finanzierung von Psychotherapien
Einzeltherapien werden von Kassen bezahlt, wenn sie bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung durchgeführt werden. Dies ist bei mir nicht möglich. Manche Kassen jedoch bezahlen heilpraktische Arbeit nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Dies kann im Einzelfall genehmigt werden. Eine Liste kassenzugelassener Psychotherapeuten erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Privatzahler im Bereich der Psychotherapie können die anfallenden 120 Euro/1h beim Finanzamt als Sonderausgaben in der Jahreseinkommensteuererklärung geltend machen. Nach einem Entscheid des Finanzgerichts Münster (Az: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten vom Finanzamt auch dann als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt werden. Für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten ist hierbei nur entscheidend, dass es sich um eine gezielte, medizinisch notwendige Behandlung zum Zweck der Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung handelt. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Ein Vorteil einer privatfinanzierten Psychotherapie ist, dass Ihre persönlichen Daten von mir nicht an Dritte weitergegeben werden. Dementsprechend können keine Informationen über Ihr Befinden an Versicherungen gelangen! Wichtig zu wissen ist auch, dass von den gesetzlichen Krankenkassen lediglich vier Therapieformen innerhalb der Psychotherapie finanziert werden. Zumeist ist die Suche nach einem kassenfinanziertem Therapieplatz mit monatelangen Wartezeiten verbunden.
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